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Ihr-Exclusiv-Design-Audio-Product

Wenn jeder das ElektroG befolgen muss, dann brauchen Sie womöglich dringend neue Produkte von uns, um zu den Gewinnern zu gehören - wollen Sie dazu mehr erfahren ?

Beschweren über das ElektroG müssen Sie sich aber anderswo oder bei denen, die's gemacht haben, bitte nicht bei uns. Wir waren schon immer dagegen, dass sowas zum Gesetz wird !  Es aber schlicht zu ignorieren ist in einem Rechtsstaat sicherlich keine verlässliche Geschäftsbasis, nur weil es im Elektro-Geräte-Skandal so viele Andere tun.

Haben Sie schon gewusst, dass Sie als Händler, der Elektro-Geräte importiert und vertreibt per Gesetz zum "Hersteller" im Sinne des ElektroG geworden sind und dadurch eine lange Reihe sehr teurer Verpflichtungen und unüberschaubarer Risiken bereits eingegangen sind ?

Ob Sie wollen oder nicht, Sie sind dann Hersteller gemäss § 3 (11) 3 ElektroG sowie ggfs. noch § 3 (12) ElektroG und somit nach § 6 (2) ElektroG verpflichtet, sich nach den - vom Bundesverwaltungsgericht bestätigten - Massgaben der zuständigen Behörde zu registrieren. Gemäss § 6 (2) Satz 5 dürfen Sie vorher nicht verkaufen. Die Registrierung erfolgt auf Antrag und den Namen des Herstellers - also Ihren Namen -  u.a. unter Angabe der jeweiligen Marke und Geräteart. Sie haben nun eine Reihe von Vorschriften, Geboten und weiteren - technisch mittelbar verbundenen - Verboten zu beachten sowie viel Geld, mehr Kapital, Sachverstand und Mühen aufzubringen, bevor Sie überhaupt verkaufen dürfen! Das kann Monate dauern und danach müssen Sie fortlaufend viele Pflichten erfüllen, damit die Registrierung fortbesteht.

Wenn Sie schon Hersteller sind, dann müssen Sie gegenüber den inländischen Marktteilnehmern und Behörden mit Ihrem eigenen Namen und auf eigenes Risiko "den Kopf hinhalten" für die Geräte und den Markennamen anderer Leute, die nach deutschem Recht zu rein gar nichts verpflichtet sind und deren Werbung Ihnen oft kaum hilft oder womöglich Ihren Konkurrenten mehr nutzt als Ihnen selbst. Lassen Sie sich durch den blossen Wortsinn "Hersteller" bei den Pflichten nicht verwirren, nach deutschem Recht ist es der im Ausland ganz selbstverständlich nicht, Sie im Inland hingegen ganz sicher ausdrücklich schon. Geben Sie sich also nicht der Illusion hin, Sie wären freigestellt und stattdessen müssten das Andere im Ausland für sie tun. Schauen Sie dann lieber nochmal im Gesetzestext nach.

Wenn Sie schon Hersteller sind, warum nicht gleich richtig, so dass Sie ohne diese Risiken auch was davon haben und überhaupt gewinnen können ?

Wenn Ihnen das jetzt aufgefallen ist, dann sollten Sie zunächst gut aufpassen, dass Sie sich nicht doch noch immer weiter dazu bringen lassen den "Kopf hinzuhalten", denn die Kalkulation zu den von Ihnen bislang importierten Elektrogeräten stimmt dann natürlich hinten und vorne nicht. Machen Sie kein "Dumping" gegen sich selbst, keine Selbstausbeutung für den Absatz Ihrer Lieferanten; das schlechte Geschäft auf Ihre Kosten ist bereits gemacht und den "schwarzen Peter" haben Sie ! Bis hierhin waren Sie selbst schon nicht bereit "Ihre Hand dafür ins Feuer zu legen"; Wenn Sie das dann entgegen aller Verbote und trotz grosser Gefahren Anderen zumuten und mit niederträchtigen Ausreden-Tricks ihre Arglosigkeit ausnutzen, um ihnen das unterzuschieben und an deren Geld zu kommen, kann es sie jederzeit noch viel teurer zu stehen kommen und in den Ruin treiben - jedes einzelne Stück, jetzt und auch viel später noch. Abgesehen von den ordnungs- und wettbewerbsrechtlichen Regeln, können Sie dann womöglich die entsprechenden Verjährungsfristen dem StGB entnehmen.

Bedenken Sie auch Ihre Position, wenn Sie das vorher schon oft gemacht haben. Wenn es bisher noch nicht geahndet wurde oder von den Betroffenen bemerkt wurde, heisst das noch lange nicht, dass Sie "aus dem Schneider sind" und für das Geschehene nichts mehr nachkommt. Machen Sie also am besten keinen Wirbel und geben sich auch keinen Illusionen hin: Wenn Sie's nicht verkaufen dürfen, ist der momentane Wert gleich Null ! - Und das ist immer noch viel günstiger, als womöglich doch noch zwangsweise alles ggfs per Schätzung oder Betriebsprüfung nachzuregistrieren,  50.000 € mal X an Bussgeldern wegen der Verstösse gegen die Registrierungspflicht, Ermittlungen etwa betr. z.B § 263 StGB o. Gemeingefährlicher Vergiftung, Insolvenzstraftaten, Schadensersatz-Forderungen und Streitkosten! Wenn Sie das vermeiden wollen, bleibt dann wohl keine andere Möglichkeit, als die Verbote zu respektieren, die Ware sofort aus dem Angebot zu nehmen und die Fehler der Vergangenheit abzuschreiben. Vielleicht können Sie noch diejenigen, die Ihnen das "angedreht" haben in Regress nehmen. Ggfs vorhandene Restbestände können Sie womöglich noch zurückschicken an den Lieferanten oder  u.U. in Ländern ausserhalb der EG noch los werden. Vergessen Sie dann nicht, darauf klar und unmissverständlich hinzuweisen, dass es verboten ist die Geräte ohne eigene Registrierung in Deutschland und der EG zu verkaufen; heben Sie dann die entsprechenden Export-Verbringungsnachweise gut auf!!

Wenn Sie das sicher klären wollen, gönnen Sie sich mehr technischen und rechtlichen Sachverstand, und fragen ggfs. entsprechend dazu Berufene. Eine Beratung können, dürfen und wollen wir dazu nicht geben ! Wir wollen von Ihnen auch keine Informationen zu dem Thema, verschonen Sie uns damit. Wir hoffen nur, dass Ihre Bemühungen erfolgreich sind.

Jetzt können Sie nur noch gewinnen, während Andere nur was zu verlieren haben:

Nun können Sie das ruhig Anderen überlassen "Milchmädchenrechnungen" für gefährliche Geschäfte ohne Zukunftsperspektive zu machen. Ausser Schulden, Vertrauensverlust, Streit und hohen Strafen ist dort nichts zu "verdienen". Sie verabschieden sich rechtzeitig und radikal von dem Elektro-Geräte-Skandal im Musikinstrumenten-Fachhandel, dem ruinös wuchernden Schadgeschäft  und niederträchtigen Ausreden-Tricks der ElektroG-Betrüger mit verbotenerweise den Verbrauchern untergeschobenen "Kuckucksgeräten" einschlägig bekannter "Kuckuckschrott-Marken"!  Es steht ja schon fest, dass diese, insbesondere im Falle der Ahndung durch die Ordnungs- und Strafverfolgungs-Behörden und bei Bekanntwerden der Umstände, nur noch deutlich mehr kosten werden und ihr Ruf dadurch nicht besser wird..

Sie überraschen Ihre Kunden mit einem neuen Produktangebot, bringen sich in's Gespräch und bieten wirklichen unvergleichlichen Mehrwert. Damit verweisen Sie Ihre - ohnehin leicht angreifbaren - "Kuckucksgerät-Dealer-Konkurrenten" auf die Plätze!  Werben Sie mit Ihrem eigenen Exclusiv-Design und profitieren von Top-Referenzen, dann können Sie endlich auch "strategisch" werben, so dass nicht einfach Andere davon profitieren. So geht jedenfalls nichts verloren und Sie kommen wenigstens sicher voran. Je mehr Andere verlieren und ihr Angebot nicht mehr aufrecht erhalten können, desto mehr wird man das, was Sie anbieten zu schätzen wissen.

Zu dieser ganz neuen Situation die passenden Produkte, die machen wir:

Wir beraten und helfen bei der blitzschnellen Entwicklung einer Vielzahl möglicher Produkte für den Musik- und Technikhandel.

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Auf Wunsch helfen wir Ihnen auch bei der Werbeunterstützung, der Platzierung in den einschlägigen Test-Zeitschriften und Medien, bei Künstlern von Rang und Namen, Produkt-Test und Widmung durch VIP's

Fragen Sie an und senden uns ein paar Stichworte zu Ihren Ideen und Wünschen, wir sind bemüht Sie schnell zu verstehen: Nachricht senden