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Lebensgefahr-durch-ElektroG-Verbote-Missachtung

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  1. Betrügerischer-Verkauf-trotz-Verbot
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Schon jede einzelne Verbotsmissachtung bei Elektrogeräten kann zu sehr schlimmen Folgen führen! Die Betrüger-Händler und Importeure im Elektrogeräte-Skandal missachten sogar sehr viele Verbote gleichzeitig, jeden Tag und immerfort! Es ist ihnen egal, Hauptsache es kostet sie nichts - und der Kunde weiss es nicht, damit er sie nur ja nicht auf der Ware sitzen lässt!

Besonders tückisch ist das, wenn man glaubt sich auf die Einhaltung der öffentlichen Ordnung verlassen zu können und man in Wahrheit ahnungslos darum betrogen wird. Typischerweise weiss man als Opfer dann natürlich nicht, wenn der Betrug "erfolgreich" ist und gewissenlos einer verborgenen Gefahr ausgesetzt wird. Die besondere Heimtücke besteht dann auch womöglich darin, dass die Betroffenen umfassend um die Erkenntnis gebracht werden und im Schadensfalle ahnungslos darauf sitzen bleiben, da sie gar nicht wissen woher was kommt, bzw. wann und wo "man sich das eingefangen hat". Erst recht nicht erfahren sie rechtzeiig, dass der Schadensfall womöglich kein bloss schicksalhafter Zufall ist, sondern dass es sehr wohl konkret jemanden gibt, der dafür verantwortlich ist und sich mit niederträchtigen Ausreden-Tricks im Verborgenen schon längst "erfolgreich" aus dem Staub gemacht hat.

Dazu ein kurz aufgezeigtes, etwa anstehendes u.U lebensgefährliches Beispiel-Szenario:

Schon allein § 5 ElektroG bezeichnet eine Reihe von Stoffverboten, welche - nebenbei bemerkt - jeweils einzeln technisch zwangsweise verkoppelt in Beziehung stehen können mit anderen Verboten aus anderen Vorschriften und technischen Normenwerken. Hier bieten sich gleich unmittelbar mehrere Kandidaten an, welche das Potential für gemeingefährliche Verbotsübertretungen in sich tragen. Von unzulässig mit sechswertigem Chrom behandelten und frei berührbaren Oberflächen bis zu verborgen abdampfenden Quecksilberlegierungen ist nahezu unendlich vieles möglich, was es mit angemessener Sorgfalt verbindlich auszuschliessen gilt. Verboten ist nach dieser Vorschrift u.a. die Substanz(engruppe) "polybromiertes Biphenyl", auch abgekürzt bezeichnet PBB, was hier näher betrachtet werden soll.

Der Übersicht halber wird dazu hier nur eine in diesem Rahmen als ausreichend geeignet angesehene Quelle angegeben: Laut Wikipedia-Eintrag unter PBB stehen diese Substanzen "im Verdacht, toxisch und karzinogen sowie leberschädigend zu sein. Ausserdem werden toxische Eigenschaften mit Folgen wie Gedächtnis- und Muskelschwäche und Immundefekten vermutet."

Als Weichmacher und Flammschutzmittel können und konnten sie - insbesondere auch als Ersatz für die schon früher ebenfalls verbotenen chemisch verwandten PCB - in vielen Kunststoffen, Lacken, Verbundwerkstoffen, Oberflächenmaterialien und elektronischen Bauelementen ökonomisch sinnvoll zum Einsatz kommen. Da die Verbote hier zu Lande bei Importware weithin sorglos missachtet werden und der ausländische Lieferant kein Risiko nach deutschen Recht eingeht, ist freilich der blossen "Wirtschaftlichkeit" oder etwa der rücksichtslosen Profitgier Tür und Tor geöffnet. Dies kommt gar einer hochwillkommenen Einladung zur Entsorgung von Sondermüll direkt in die Hände der Verbraucher in Deutschland und der EG gleich, denn sehr viele elektrische und elektronische Bauelemente, Kunststoffkomponenten und Rohmaterialien sind derzeit auf den Weltmärkten als besonders preisgünstige "Sonder- und Restposten" unterwegs, oft sogar in guter technischer Qualität - allerdings als besonders "dreckige" (Ausschuss-)Variante ohne oder mit zweifelhaften Zertifikaten.

Das ist nicht verwunderlich, denn die Substanzen stehen im Rufe sich im Wiederverwertungs- und Produktionsprozess anzureichern sowie äusserst langlebig und schwer abbaubar zu sein. Dementsprechend wird man sie schwer wieder los und es werden in immer weiter angereicherter Form ständig freiwillige und unfreiwillige Abnehmer dafür gesucht. Es wird auch immer schwieriger, denn nach und nach wurden in den letzten Jahren in vielen Ländern strenge Auflagen durchgesetzt. Man müsste viele dieser Zug um Zug "ausgewählten" und dementsprechend übrig gebliebenen "Wertstoffe", Halbzeuge und fertigen Teile in denen nun die Substanzen und "dreckigsten Cocktails" noch drin sind definitiv teuer entsorgen - viele haben noch viel davon übrig und niemand tut das gerne. Es wäre auch viel zu schade drum, denn zur Verwendung für Geräte, die an einschlägig bekannte deutsche Importeure in die EG exportiert werden können, bekommt man dafür sogar noch gutes Geld! Denen ist alles egal, die brauchen offenbar laufend solche "Schnäppchen"! Sogar deutsche Gerichte, wie die Saarländischen Gerichte, winken das regelmässig durch.

Was genau dann alles passieren kann und wieviele und welche Verbote dadurch missachtet werden, ist vollkommen unabsehbar; sicher ist hier nur, dass trotz grosser Gefahren von den gesetzlich Verantwortlichen dauerhaft grob pflichtwidrig jede Anstrengung verweigert wird irgendetwas auszuschliessen ! Nahezu unendlich viele Gerätebestandteil-Kombinationen zur Verwendung in grossen aber auch kleinen (Sonder-)Serien "made for Germany" können dann - zufällig mal mehr oder weniger - verseucht sein. Es ist dann natürlich schier unmöglich oder schlicht unzumutbar teuer das jeweils einzeln im Nachhinein zu überprüfen, wenn der Verantwortliche es unverantwortlich leichtfertig unterlässt zu prüfen,  dass ihm nur ja kein "Kuckucksgiftmüll" untergeschoben werden kann. Sollte diese Sorglosigkeit im Umgange mit verbotenen Giftsstoffen schon in kleinen Mengen bei einem Apotheker zu beobachten sein, würde man ihm in den meisten Ländern vermutlich sofort das Handwerk legen. Das ist hier anders und sowohl die zu erwartenden Mengen, als auch der Ausbringungsgrad bzw. die Verbreitung sind um ein sehr hohes Vielfaches grösser. Im Folgenden wird nun unter den nahezu unendlich vielen denkbaren Gefahren nur ein einziges -keineswegs unwahrscheinliches - Szenario ausschliesslich unter diesem Schwerpunkt mit PBB und PCB kurz aufgezeigt. Dazu wird zunächst vorausgeschickt, dass nahezu alle elektronischen Baugruppen und Bauelemente Kombinationen mit Kunststoffen darstellen, welche sich im Betrieb mehr oder weniger stark erwärmen.

Gerade bei Erwärmung dampfen viele organischen Gifte um ein hohes Vielfaches besser ab als bei Raumtemperatur und die Betrogenen erfahren es nicht, wenn sie Dämpfe einatmen, welche sich im Organismus anreichern. Massgeblich ist dabei nicht die fühlbare Erwärmung, die der Nutzer von aussen wahrnimmt; sehr oft erwärmen sich einzelne Bauteile sogar bei batteriebetriebenen Geräten da, wo es darauf ankommt trotzdem punktuell meist sehr leicht auf  70-120 Grad. Denkbar ist auch, dass gut erreichbare Oberflächen, wie etwa Kunststoffüberzüge, Knöpfe, Tasten, Zierverkleidungen oder grosse Wandungen aus Verbundwerkstoffen davon betroffen sind und die Giftaufnahme dazu noch auf anderen Wegen möglich wird. Gut vorstellbar ist auch, dass einzelne Bauteile im -möglicherweise sogar unmerklichen - Störfalle besonders hohe Mengen freisetzen. Womöglich erkranken späterhin -nach vielen Jahren -der Käufer oder Andere, wie z.B.ein Familienmitglied. Vor allem Schwangere, Kinder und durch andere Erkrankungen geschwächte Personen sind nach Ansicht Vieler durch derartige Gifte besonders gefährdet.

Niemand kommt überhaupt auf den Gedanken, dass dies durch eben jenes Gerät verursacht sein kann, welches womöglich zwischenzeitlich gar schon längst auf dem "Wertstoffhof" gelandet ist. Dazu müssen dann noch die letzten vom ElektroG vorgesehenen Kontrollinstanzen versagen, weil der Betrüger und "Kuckucksgiftmüll"-Verursacher sich nicht registriert hat und daher weder von den zur Rücknahme verpflichteten gesetzestreuen Wettbewerbern, noch den bearbeitenden Entsorgern anhand der Gerätemarke identifiziert werden kann. Die Recherche der Ursachenspur ist an dieser Stelle als Folge des Betruges vereitelt - wie an anderer Stelle auch: Von den Erkrankten aufgesuchte Mediziner müssten dann erst einmal darauf kommen, diesen besonderen Zusammenhang zu erkennen. Womöglich endet die Spur der (überlebens)wichtigen diagnostischen Erkenntnis tragischerweise unzutreffend beim ersten in Betracht gezogenen Zweifel schon deswegen, weil auch diese irrtümlich zunächst davon ausgehen, dass von derartigen Geräten im Vertrauen auf die bekannten gesetzlichen Verbote diesbezüglich keinerlei Gefahr ausgegangen sein kann.

Angesichts tragischer Personenschäden nehmen sich die durch den resultierenden "Kuckucksgiftmüll" enorm verteuerten Schäden, auf denen die zur Entsorgung verpflichteten gesetzestreuen Hersteller sitzen bleiben, aber immer noch vernachlässigbar klein aus. Was wäre aber, wenn sich die Kette weiter fortsetzt und etwa einzelne Mitarbeiter in den Entsorgungsunternehmen nicht mit ungewöhnlich vergifteten Geräten rechnen und irrtümlich auf die ElektroG-konforme Kennzeichnung vertrauen.... ?

Unterm Strich könnte es womöglich sehr viele Jahre dauern, bis die Probleme überhaupt erkannt und beseitigt werden können. In dieser Latenzzeit von vielleicht etwa 5 bis 20 Jahren können allerdings schon ganz gewaltige Schäden entstanden sein, auf denen alle Anderen wahrscheinlich letztlich sitzen bleiben. Den ElektroG-Betrügern kann das dann "zu recht" egal sein, Kasse haben sie dafür ja schon lange vorher gemacht und die ist auch schon längst mit ihnen verschwunden.